Die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht erfordert ein besonderes Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Die Fälle sind regelmäßig durch unübersichtliche Sachverhalte mit mehreren Beteiligten gekennzeichnet, die sehr unterschiedliche Interessen verfolgen. Zudem ist der Umfang der Akten überdurchschnittlich groß. Es bedarf hier der frühzeitigen Ausarbeitung einer individuellen Verteidigungsstrategie, die im Laufe eines Verfahrens angepasst werden kann. Noch mehr als in anderen Rechtsgebieten ist eine engagierte Verteidigung schon im Ermittlungsverfahren dringend erforderlich, um eine Anklage bei Gericht zu vermeiden.
Das vorherrschende Delikt des Wirtschaftsstrafrechts ist der Betrug gemäß § 263 StGB. In der Praxis des Strafrechts gibt es viele Arten des Betruges: Anlagebetrug,
Kreditbetrug, Subventionsbetrug, Sozialbetrug, Versicherungsbetrug, Abrechnungsbetrug, Computerbetrug usw. Dabei handelt es sich um einen hochkomplexen Straftatbestand dessen lückenloser Beweis
sich in einem Strafverfahren für die Staatsanwaltschaft immer wieder schwierig gestaltet. Eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtslage und der neuesten Rechtsprechung eröffnet hier vielfältige
Verteidigungsmöglichkeiten.
Rechtsanwalt Dr. Kurth kann auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz bei der Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen zurückgreifen. Das gilt auch für Sachverhalte
mit internationalen Bezügen. So verteidigte Dr. Kurth z.B. einen Rechtsberater, dem ein Millionenbetrug zum Nachteil einer US-amerikanischen Investmentfirma, deren Geldgeber koreanische
Versicherungen waren, in einem mehrjährigen Strafverfahren. Bei solchen grenzüberschreitenden Sachverhalten spielen auch Fragen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen eine wichtige Rolle.
In diesem Zusammenhang hat Herr Dr. Kurth bereits vor Gerichten und Justizbehörden in Washington D.C., London und Seoul verteidigt.
Dr. Kurth ist nicht nur in Fällen des Betruges in all seinen Formen regelmäßig tätig, sondern auch bei Angelegenheiten aus dem Arbeitsstrafrecht und Zollstrafrecht. Eine weiteres Delikt, das in der Praxis der Kanzlei eine enorme Bedeutung gewonnen hat, ist die Geldwäsche. Der Gesetzgeber hat nicht nur die Regeln für Bargeldgeschäfte stetig verschärft, sondern auch die Meldepflichten der Banken für verdächtige Geldtransaktionen enorm ausgeweitet. Um in das Visier der Ermittlungsbehörden zu geraten, reicht es da schon aus, eine Überweisung von einem verdächtigen Konto zu erhalten. Allzu schnell werden dann Konten gesperrt, Vermögen eingefroren und der Staat versucht sodann im Wege der Einziehung das angeblich aus einer Straftat stammende Geld abzuschöpfen. Dieser Gefahr muss frühzeitig durch eine engagierte Verteidigung entgegengewirkt werden.