Rechtsanwalt Dr. Kurth vertritt Sie in allen Bereichen des Internetstrafrechts. Das gilt insbesondere für Straftaten, die erst durch das Internet möglich oder erheblich erleichert werden, wie etwa Computerbetrug, Verleumdung, Beleidigung, Fälschung beweiserheblicher Daten oder die massenhafte Verbreitung illegaler Inhalte.
Der Gesetzgeber kann mit der Geschwindigkeit der technischen Änderungen kaum noch Schritt halten. Deshalb kommt es leider immer wieder zu Phasen der
Rechtsunsicherheit. Was viele nicht wissen: Auch schon das bloße Veröffentlichen von Bildnissen ohne Einwilligung des Abgebildeten, wie es täglich in den sog. sozialen Medien geschieht, kann ohne
weiteres strafbar nach dem Kunsturhebergesetz sein (§ 33 KUG)! Auch macht sich derjenige wegen der Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) strafbar, der mit falschen Personalien ein
ebay-account einrichtet. Das soll angeblich auch schon bei der Anmeldung bei sozialen Medien mit einem Aliasnamen gelten. Ein Recht auf Anonymität besteht in diesem Zusammenhang leider
nicht!
Neben solchen Rechtsproblemen sind Phishing, Spyware, Cyber-Mobbing, Kostenfallen und Identitätsdiebstahl Rechtsverletzungen, die regelmäßig im Internet auftreten.
Auch das Werben für extremistische Organisationen (§§ 129 ff. StGB) hat durch das Internet eine ganze neue Bedeutung gewonnen. Immer wieder kommt es auch zur Ankündigung von Amokläufen auf
sozialen Medien. Soweit solche Drohungen aber nur einem begrenzten Freundeskreis zur Kenntnis gelangen, sind solche Taten aber nicht wegen Androhens von Straftaten nach § 126 StGB strafbar!
Überhand genommen haben auch Ermittlungsverfahren wegen der angeblichen Beleidigung von Politikern in sozialen Netzwerken. Die Grenzen zur Meinungsfreiheit sind fließend und die konkrete Äußerung
bedarf einer genauen rechtlichen Bewertung.
Im Übrigen: Nur weil jemand Ihren Anschluss über die IP-Adresse ermittelt hat, heißt das noch lange nicht, dass Sie quasi automatisch für alles rechtlich verantwortlich gemacht werden können, was über diesen Anschluss veranlasst wurde. Schwierig wird es erst, wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss zu Ihnen nach Hause kommt und die Geräte beschlagnahmt, um diese dann auszuwerten. Aber selbst dann bleiben noch zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten.
Der juristische Laie ist schnell überfordert, wenn er eine Abmahnung von einem Anwalt oder Post von den Justizbehörden bekommt. Sie sollten daher unbedingt Rechtsrat einholen, bevor Sie darauf reagieren. Ohne eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtslage erleiden Sie sonst unwiderrufliche Nachteile.